Leistungen

Eingriffe in die Natur und Landschaft sind nach dem BNatSchG auszugleichen, aber:

eine gute Planung ist durch keine noch so umfangreiche Ausgleichsmaßnahme zu ersetzen.

oder umgekehrt: eine schlechte Planung bleibt eine schlechte Planung, unabhängig vom Ausgleichsumfang.

Gerne gebe ich meine Erfahrungen und mein Praxiswissen weiter.

Meine Leistungen:

  1. Beratung, Ideenfindung und Vorplanung in Form von Handskizzen und Kurztexten bis zu einem Planungsstadium, das es einem Fachbüro ermöglicht, eine genehmigungsfähige Planung zu erstellen.
  2. Mitwirkung bei der praktischen Umsetzung vor Ort - "der Hund liegt im Detail"
  3. Praxis- Schulungen zu Gewässerrenaturierung und Ingenieurbiologe -                 Gewässer I. Ordnung  II. Ordnung  III. Ordnung - Dauer ca. 3 Tage

Themen:

  • Eigendynamik
  • Renaturierung und Strukturmaßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
  • Ufersicherung mit naturnahen Bauweisen
  • Gestaltung von Hochwasserschutzmauern und Einbindung in die Landschaft
  • Lenkung von Erholungsverkehr an Fließ- und Stillgewässern